Ein spezielles Merkmal des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - leibliche und adoptierte Kinder, Enkelkinder und Urenkel – anspruchsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch eine